Das Kostenerstattungsverfahren

nach § 13 SGB V

Das Kostenerstattungsverfahren ist für all jene gedacht, die keinen/keine Therapeut/in finden, der/die wohnortnah, in einem zeitlich zumutbaren Rahmen und bedarfsgerecht einen Therapieplatz anbieten kann.

Sollte dies der Fall sein, dürfen Sie auf Therapeuten/innen ohne Kassensitz (in sog. Privatpraxen) zugehen, um Hilfe zu erhalten.

Bei Ihrer Krankenkasse muss die Therapie gesondert und in Rücksprache mit dem jeweiligen Therapeuten/in beantragt werden. Folgende Schritte sind dafür notwenig:

  1. Wenn Sie einen geeigneten Therapeuten/in gefunden haben, der das Kostenerstattungsverfahren mit Ihnen beantragt,
  2. informieren Sie sich telefonisch/per Mail bei Ihrer Krankenkasse, ob diese das Kostenerstattungsverfahren unter den oben genannten Bedingungen (kein zeitnaher, wohnortsnaher, qualifizierter Therapeut/in) bewilligen würde
  3. und welche Belege Sie bei Ihrer Krankenkasse vorlegen müssen. Häufig werden folgende Unterlagen angefordert:
    • eine Liste mit Ablehnungen von Therapeuten mit Kassensitz, die Sie im Zuge Ihrer Suche kontaktiert haben
    • ein Nachweis (PTV11) über die Teilnahme an einer psychotherapeutische Sprechstunde bei einem Therapeuten/in mit Kassensitz. Einen Termin für eine solche Sprechstunde erhalten Sie unter der 116 117
    • ein Dringlichkeitscode vom Therapeuten/in der Sprechstunde, dem Hausarzt/ärztin, Psychiater/in o.ä., der die Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit der Therapie belegt
    • ein formloser Antrag von Ihnen als Patient/in und einen Antrag vom Therapeuten/in
    • Qualifikationsnachweise des Therapeuten/in (Approbation, Fachkundenachweis)
    • sowie einen Kostenvoranschlag des Therapeuten/in über die anfallenden Kosten

Da die geforderten Unterlagen bei jeder Krankenkassen etwas abweichen können, ist es sinnvoll, wenn Sie zuvor Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter halten. Bei Schwierigkeiten oder Fragen kann Sie Ihr Therapeut/in sicherlich unterstützen.